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   LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07   

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LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07 (https://dejure.org/2008,41917)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.02.2008 - 27 O 900/07 (https://dejure.org/2008,41917)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - 27 O 900/07 (https://dejure.org/2008,41917)
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  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Die Vermutung streitet dann für die Zulässigkeit der freien Rede und damit auch für die Zulässigkeit der Kritik an Waren und Leistungen ( BGH NJW 1976, 620, 621 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest).

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als so genannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will ( BGH NJW 1966, 1617, 619 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest).

    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BH GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest).

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Auch wenn die Veröffentlichung der Antragsgegner dieses Recht der Antragstellerin beeinträchtigt, erfolgt dieser Eingriff hier nicht rechtswidrig, weil die erforderliche Güter- und Pflichtenabwägung bei diesem offenen Tatbestand (vgl. BGH NJW 1966, 1617, 1619 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer) zu Lasten der Antragstellerin ausgeht.

    Die Grenze der Rechtswidrigkeit ist dann überschritten, wenn die Darstellung als so genannte Schmähkritik zu bezeichnen ist, der Äußernde also den Betroffenen ohne sachlichen Grund bewusst und willkürlich herabsetzen will ( BGH NJW 1966, 1617, 619 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 261/64] - Höllenfeuer; NJW 1976, 620, 622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest).

  • BGH, 17.04.1984 - VI ZR 246/82

    Ansprüche eines Zigarettenherstellers wegen satirischer Verfremdung eines

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Ohne sachlichen Bezug darf auch zum Zwecke der Aufklärung der Öffentlichkeit ein Unternehmen nicht zur Zielscheibe einer Kritik gemacht werden, die es in der Öffentlichkeit diffamiert ( BGH NJW 1984, 1956, 1957 [BGH 17.04.1984 - VI ZR 246/82] - Mordoro).
  • BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67

    Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Hinsichtlich der Vorbereitung seiner Kritik ist je nach dem angesprochenen und erreichten Empfängerkreis, der unter Umständen auf die Objektivität der Darstellung vertraut, derjenige, der sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung aus Artikel 5 Abs. 1 GG beruft, zur sorgfältigen Prüfung gehalten, ob er mit seiner Äußerung den Boden sachlich gerechtfertigter Kritik nicht verlässt (BH GRUR 1969, 624, 628 - Hormoncreme; NJW 1976, 620, 622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest).
  • BGH, 18.10.1966 - VI ZR 29/65

    Leberwurst

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Dabei ist eine solche Kritik nicht schon deshalb rechtswidrig, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist ( BGH GRUR 1967, 113 - Leberwurst).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Betrifft ein Beitrag zur Meinungsbildung eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage, dürfen bei der Auslegung der die Äußerungsfreiheit beschränkenden Gesetze an die Zulässigkeit öffentlicher Kritik keine überhöhten Anforderungen gestellt werden ( BVerfG NJW 1982, 2655 [BVerfG 20.04.1982 - 1 BvR 426/80] ).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64

    Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Ein Gewerbetreibender muss sich - gerade außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen wie hier - in der Regel einer Kritik an seiner Leistung und seinem Geschäftsgebaren stellen ( BGH NJW 1962, 32, 33 [BGH 24.10.1961 - VI ZR 204/60] - Waffenhändler; NJW 1966, 2010, 2011 [BGH 21.06.1966 - VI ZR 266/64] - Teppichkehrmaschine 1).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Die Schranken der wertenden Kritik an gewerblicher Leistung sind allerdings enger als im öffentlichen geistigen Meinungskampf gezogen, wo selbst ein Gebrauch der Meinungsfreiheit in Kauf genommen werden muss, der zur sachgemäßen Meinungsbildung nicht beitragen kann, um die Kraft und die Vielfalt der öffentlichen Diskussion zu erhalten ( BVerfG NJW 1980, 2069, 2070 [BVerfG 13.05.1980 - 1 BvR 103/77] - Kunstkritik).
  • OLG München, 18.12.2006 - 21 U 4148/06

    Prospektpflichtigkeit eines laufenden Ermittlungsverfahrens wegen

    Auszug aus LG Berlin, 26.02.2008 - 27 O 900/07
    Für potentielle Anleger war es von erheblichem Interesse, vor einer Anlageentscheidung über das laufende Ermittlungsverfahren, in dem es bereit zum Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses gekommen war, informiert zu werden (so auch OLG München vom 18.12.2006, 21 U 4148/06 ).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

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